Neu: Flexible Eingangsphase

Flexible Verweildauer in den Klassen 1 u.2

Die neue Zeugnis-und Versetzungsordnung 2014 (geändert 13.08.15) bringt folgende Veränderungen für die Organisation der Grundschule mit sich:

Gesetzliche Änderungen

Die Klassenstufen 1 und 2 bilden nach wie vor eine pädagogische Einheit. Neu ist, dass die Schülerinnen und Schüler jetzt je nach Lern- und Leistungsvermögen die Möglichkeit haben in 1, 2 oder 3 Jahre diese Eingangsphase zu durchlaufen (vgl. §13a(1)).

„Die Klassenkonferenz entscheidet nach Anhörung der Erziehungsberechtigten spätestens nach Ende des 2. Schulbesuchsjahrs über die Verweildauer (…) in der Schuleingangsphase…“ (vgl. §13a (2)).

Das heißt in der Praxis...

Stellen die Lehrkräfte fest,

... dass das Lerntempo eines Kindes langsamer ist,
…. dass grundlegende Lern- und Arbeitstechniken erst erlernt werden müssen,
….dass das Kind die geforderten Kompetenzen nicht bzw. nur teilweise erreicht,

….…kann die Klassenkonferenz entscheiden, dem betreffenden Kind 3 Jahre Schuleingangsphase, d.h. längere Lernzeit zur Verfügung zu stellen.

Ebenso kann bei besonders leitungsstarken und lernwilligen Schülerinnen und Schülern die Verweildauer in der Schuleingangsphase auf ein Jahr verkürzt werden. Auch hier entscheidet letztendlich die Klassenkonferenz.

Verschiedene Durchführungsmöglichkeiten

Entweder wechselt der Schüler/die Schülerin der Klasse 1 schon zu Beginn der Klassenstufe 2 die Klassengruppe (geht in Klasse 1) oder er/sie bleibt in der Klassengemeinschaft bis spätestens zum Ende der Klassenstufe 2, wird dort differenziert unterrichtet und wechselt dann die Klassengruppe (bleibt in Klasse 2).

Welche der genannten Wege eingeschlagen wird, entscheidet die Klassenkonferenz in Absprache mit den Eltern zum Wohle des Kindes.

Verbringt ein Kind 3 Jahre in der Schuleingangsphase wird dies nicht auf die Schulbesuchszeit angerechnet. Es hat also keinerlei Nachteile in seiner Schullaufbahn. In den neuen Zeugnisformularen ist das Schulbesuchsjahr lediglich vermerkt.

Folgendes ist nahezu gleich geblieben...

Zum Halbjahr der Klasse 1 werden die Eltern zu einem Entwicklungsgespräch eingeladen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Klassenleitung dokumentiert das Entwicklungsgespräch.

Am Schuljahresende der Klasse 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis in Form eines Berichtes, der in einem individuellen Entwicklungsgespräch erläutert wird.