Änderungen ab dem 03.04.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 18. März 2022 wurden folgende Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen, die sich nun nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 3. April 2022 wie folgt auf die Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen auswirken:

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte... in der Schule entfällt grundsätzlich. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher der Schule. Ein freiwilliges Tragen bleibt hingegen erlaubt.

Vor allem im Sport – und Musikunterricht bzw. beim Singen und Musizieren von Blasinstrumenten wird empfohlen, die Möglichkeiten zum Unterrichten im Freien, immer wenn das Wetter es zulässt, zu nutzen bzw. in Innenräumen/in der Halle möglichst Abstände einzuhalten.

Die Testungen dreimal pro Woche werden weiterhin durchgeführt.

Auch die in der saarländischen Absonderungsverordnung bleibt in Kraft: Das bedeutet, dass bei bestätigten Corona-positiven Personen innerhalb einer Klasse die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Innenraum und innerhalb des Außengeländes der Schule für einen Zeitraum von 8 Tagen weiterhin bestehen bleibt. Ebenso werden dann die daraus resultierenden täglichen Testungen über den genannten Zeitraum noch durchgeführt. Ein positiver Schulschnelltest ist durch einen PCR Test oder PoC Test einer Testeinrichtung zu überprüfen.

Der 3G-Nachweis für schulfremde Personen in der Schule ist bei längerem Aufenthalt im Schulhaus weiterhin notwendig.

Als vulnerabel zu betrachtende Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler die mit einer als vulnerabel zu betrachtenden Person im selben Haushalt leben, können weiterhin auf Antrag von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit werden.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Morbe, Schulleiter